Garantiebedingungen

Produktgarantie 10 Jahre
Höchstleistungsgarantie 25 Jahre

Akronyme

GIPV – Gebäude Integrierte Photovoltaik
STC– Standard Testbedingungen
PV– Photovoltaik

Definitionen

Kaufpreis: Der Kaufpreis den der Käufer für das/die Produkt/e bezahlt hat
Produktgarantie: Roofit Solar Energy gewährt eine beschränkte Garantie auf den Betrieb und die Ausrüstung des Produkts/der Produkte bei normalem Gebrauch.
Höchstleistungsgarantie: Die beschränkte Garantie, die Roofit Solar Energy für die Spitzenleistung seiner Produkte gewährt.
Käufer: Eine Partei, die das/die Produkt(e) von Roofit Solar Energy kauft.
Gewährleistungsanspruch: Eine Aufforderung des Käufers, einen Anspruch gemäß der von Roofit Solar Energy gewährten Garantie geltend zu machen.
Garantiezeit: Der Zeitraum, der mit dem Kaufdatum des Käufers beginnt.
Installation: Die tatsächliche Bereitstellung und Installation des Produkts/der Produkte an einem vom Käufer angegebenen Ort.
Vertrag: Jeder Vertrag über die Lieferung von Produkt(en) zwischen Roofit Solar Energy und dem Käufer.
Parteien: Der Käufer und Roofit Solar Energy gemeinsam.
Peak Performance: Die Spitzenleistung in Watt, die von einem Photovoltaikmodul im maximalen Leistungspunkt erzeugt wird.
Produkt(e): Roofit Solar Energy GIPV-Module (d.h. metallintegrierte Photovoltaik).
Roofit Solar Energy: Roofit Solar Energy OÜ, Registriernummer: 12978418.
Standard-Testbedingungen (STC): Die Bestimmung des tatsächlichen Ertrags von Solarmodulen erfolgt nach Standardtestbedingungen. Diese sind wie folgt: Lichtspektrum von AM1.5, Bestrahlungsstärke von 1000 W/m2 und Temperatur von 25 °C.

Einleitung

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von Roofit Solar Energy. Und sind gültig ab (01.07.2020)

Generell

  1. Roofit Solar Energy GmbH bietet eine Produktgarantie für Produkte, die ausschließlich für den Käufer gilt.
  2. In Bezug auf die Höchstleistungsgarantie, so gilt diese in Watt, in welch ein Produkt unter SPB den maximalen Leistungspunkt erreicht. Die tatsächlich von den Produkten gelieferte Leistung muss ausschließlich unter Standardprüfbedingungen (SPB) zur Überprüfung ermittelt werden.  Die Messung des tatsächlich abgegebenen Stroms muss entweder von Roofit Solar Energy oder von einer von Roofit Solar Energy anerkannten externen Prüfstelle durchgeführt werden.  Toleranzen der Prüfgeräte sind auf alle Leistungsmessungen anzuwenden.
  3. Das Datum des Inkrafttretens der Produktgarantie und der Höchstleistungsgarantie, ist das Kaufdatum durch den Käufer
  4. Die Produkt- und Höchstleistungsgarantie deckt nur Ansprüche ab, die schriftlich vom Käufer bei Roofit Solar Energy während der Garantiezeit eingehen.
  5. Die Transportkosten für das/die mangelhafte(n) Produkt(e) werden von keiner der Garantien gedeckt, oder anderweitig, insbesondere, aber nicht beschränkt auf die Rücksendung des/der Produkte(s) an die Produktionsstätte, an eine andere Messeinrichtung oder eine neue Lieferung von reparierten Ersatzprodukten. Die Rückgabe des Produkts/der Produkte an Roofit Solar Energy ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Roofit Solar Energy zulässig. Die Garantien decken keine Kosten im Zusammenhang mit der Prüfung, Entfernung oder Installation des/der Produkte(s) sowie sonstige Ausgaben des Käufers ab. Alle anderen möglichen Kosten, die im Zusammenhang mit dem/den Produkt(en) anfallen, sind ebenfalls von dieser Produktgarantie ausgeschlossen.
  6. Das optische Erscheinungsbild des Produkts/der Produkte sowie Kratzer, Flecken, mechanischer Verschleiß, Rost, Verfärbung, Schimmel, Verschlechterung, natürlich auftretende Oxidation und andere Veränderungen stellen keine Mängel dar, soweit die Veränderung des optischen Erscheinungsbildes nicht zu einer Verschlechterung der Funktionsfähigkeit des Produkts/der Produkte führ(t)en. Ein Anspruch bei Produktbruch besteht nur insoweit, wenn keine äußere Einwirkung(en) auf das/die Produkt(e) vorlieg(t)en.Weist das Produkt/die Produkte z.B. während der Garantiezeit einen der oben genannten Mängel auf und beeinträchtigt dies die Funktionsfähigkeit des/der Produkte(s), wird Roofit Solar Energy nach eigenem Ermessen entweder (a) reparieren das/die mangelhafte(n) Produkt(e), (b) Ersatz liefern oder (c) eine Geldentschädigung in der ausschließlich von Roofit Solar Energy festgelegten Höhe leisten (ohne Umsatzeinbußen).
  7. Bei Reklamationen im Rahmen einer Gewährleistung ist die Originalrechnung bei Roofit Solar Energy einzureichen.
  8. Die Reparatur oder der Austausch des/der Produkte(s) führt nicht zu einer Verlängerung des gültigen Garantiezeitraums; Es gilt weiterhin die ursprüngliche Garantiezeit.

Die Garantie

PV-Komponente

 

Produktgarantie

  1. Roofit Solar Energy garantiert für einen Zeitraum von 10 Jahren (120 Monate), beginnend mit dem Datum des Inkrafttretens der Garantie, dass das Produkt/die Produkte unter normalen Anwendungs-, Installations-, Nutzungs- und Wartungsbedingungen frei von Materialmängeln sind (Informationen zu Installation und Wartung finden Sie in der Roofit Solar Energy Installation und Sicherheitshandbuch).
  2. Wenn das Produkt/die Produkte während des Garantiezeitraums nicht dieser Garantie entsprechen, wird Roofit Solar Energy nach eigenem Ermessen entweder das/die Produkt(e) reparieren oder ersetzen oder den vom Käufer bezahlten Kaufpreis zurückerstatte.
  3. Die 10-jährige Produktgarantie für das/die Produkt(e) bietet keine Garantie für eine bestimmte Spitzenleistung; dies wird nur durch die „Höchstleistungsgarantie“ abgedeckt. Gemessen wird nach IEC61215, nach den Kalibrier- und Prüfnormen, wie sie von den dafür akkreditierten internationalen Institutionen verwendet werden.

 

Spitzenleistungsgarantie

Wenn das Produkt unter normalen Anwendungs-, Installations-, Nutzungs- und Wartungsbedingungen verwendet wird, wie in der Sicherheits- und Installationsdokumentation von Roofit Solar Energy angegeben, wird die folgende Spitzenleistungsgarantie von Roofit Solar Energy gegeben.

 

  1. Spitzenleistungsgarantie während des ersten Jahres
    1. Roofit Solar Energy garantiert für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum des Garantiebeginns eine Mindestspitzenleistung der PV-Komponente von mindestens 97,5 %;
    2. Wenn das Modul die oben genannte garantierte Spitzenleistung nicht erreicht, kann Roofit Solar Energy nach eigenem Ermessen entweder a) zusätzliche(s) Produkt(e) an den Käufer liefern oder b) das/die leistungsschwache(n) Produkt(e) reparieren ), um in beiden Fällen, um die Leistung wieder auf das angegebene garantierte Niveau zu bringen, oder c) eine Geldentschädigung in der allein von Roofit Solar Energy festgelegten Höhe (ohne Einnahmeausfall) zu leisten. 

 

  1. 25 Jahre Höchstleistungsgarantie
    1. Roofit Solar Energy garantiert, dass am Ende des fünfundzwanzigsten (25.) Jahres die Nennleistungsgarantie des DC-Anteils der Solarstromanlage, während der die maximal zulässige Leistungsreduzierung 20 % beträgt (dh lineare Leistung Ausgabegarantie).
    2. Roofit Solar Energy garantiert die Leistung des Produkts/der Produkte wie oben angegeben für einen Zeitraum von fünfundzwanzig (25) Jahren, gerechnet ab dem Datum des Garantiebeginns. Wenn die minimale „Spitzenleistung bei STC“ für das/die Produkt(e) auf weniger als achtzig Prozent (80%) der zertifizierten Klassifizierung der Leistungsabgabe sinkt, wird Roofit Solar Energy nach eigenem fachlichen Ermessen a) zusätzliche(s) Produkt(e) liefern oder b) das/die Produkt(e) gemäß den Spezifikationen reparieren, um in beiden Fällen die Leistungsabgabe auf das angegebene garantierte Niveau zurückzuführen, oder c) eine finanzielle Entschädigung in der ausschließlich von Roofit Solar Energy festgelegten Höhe (ohne Einnahmeverluste) zu leisten.

 

 

Garantie für die Metallkomponenten

Das Metalldachmaterial ist ein SSAB GreenCoat BT Plural®. Für die Garantiebedingungen besuchen Sie bitte die Website des Unternehmens: https://roofit.solar/Ruukki-warranty

 

Ausschlüsse und Einschränkungen

Es liegt in der Verantwortung des Käufers, Roofit Solar Energy innerhalb von 4 Wochen nach der Installation des/der Produkte(s) Schäden zu melden. Es ist eine regelmäßige Inspektion (optisch und elektrisch) und Wartung (Reinigung, Schnee-/Laubentfernung etc.) des/der Produkte(s) durchzuführen, insbesondere innerhalb des Garantieumfangs und/oder -zeitraums

Die Garantie gilt nicht, wenn die Produkte nicht von qualifizierten Installateuren installiert werden. Die Installations- und Wartungsvorschriften finden Sie im Roofit Solar Energy Installations- und Sicherheitshandbuch.

Bitte beachten Sie, dass sich die Garantie in keiner Weise erstreckt oder wirtschaftliche Verluste deckt, (einschließlich Ertragseinbußen), die durch das/die Produkt(e) verursacht werden. Die Garantien gelten nicht für defekte Produkte, die nach fachmännischem Urteil von Roofit Solar Energy , Schäden oder Mängel aufweisen, die durch einen der folgenden Faktoren verursacht wurden:

  1. Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfall.
  2. Änderung, unsachgemäße Installation oder Anwendung.
  3. Nichtbeachtung der Installations-, Gebrauchs- und Wartungsanweisungen von Roofit Solar Energy (siehe Roofit Solar Energy Sicherheits- und Installationshandbuch).
  4. Reparatur oder Modifikationen durch Dritte.
  5. Stromausfall, hohe Wellen, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, versehentlicher Bruch oder andere Ereignisse außerhalb der Kontrolle von Roofit Solar Energy.
  6. Bei Installation und Betrieb in Bereichen, in denen Salz, Hagel, Sand, Staub, Luftverschmutzung, chemisch aktive Dämpfe, saurer Regen, Ruß usw. übermäßig vorhanden sind. Ergreifen Sie bitte geeignete Maßnahmen, um die Leistung und Sicherheit des Produkts/der Produkte zu gewährleisten, wenn es in Gebieten installiert oder betrieben wird, in denen starker Schneefall-, extreme Kälte- oder starker Wind herrscht, sowie in der Nähe von Küstengebieten oder Wüsten, wo Salznebel produziert wird . Die Garantie deckt die Paneele ab, die im Bereich der Betriebstemperatur zwischen –40 °C und 85 °C betrieben werden.
  7. Roofit Solar Energy ist gegenüber dem Käufer oder Dritten nicht verantwortlich oder haftbar für Mängel oder Verzögerungen bei der Umsetzung, direkt oder indirekt, die durch Angelegenheiten verursacht werden, auf die Roofit Solar Energy keinen Einfluss hat, wie extreme Wetterbedingungen und andere Umstände wie höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Epidemie, Aufruhr, Streik, Beschränkungen, Embargos oder unvorhersehbare Ereignisse oder Handlungen vergleichbarer Art.
  8. Installation und Betrieb in Bereichen mit Wind- oder Schneelasten, die die maximal zulässigen Belastungen überschreiten und in Bereichen ohne oder mit geringer ganzjähriger Verschattung. Die maximal zulässige Belastung ist mit 2400 Pa definiert. Außerdem sollte sich in der Nähe des Montageortes kein Hindernis für das Licht befinden.
  9. Roofit Solar Energy ist nicht verantwortlich oder haftbar für Pannen, die durch Blitzschlag beschädigt wurden. Daher wird ein Schutz für PV-Anlagen empfohlen, die an Orten mit hoher Blitzeinschlagswahrscheinlichkeit installiert werden sollen.
  10. Roofit Solar Energy ist nicht verantwortlich oder haftbar für Paneele, die in der Nähe von Geräten oder an Orten installiert werden, an denen brennbare Gase erzeugt oder gesammelt werden können.
  11. Roofit Solar Energy ist nicht verantwortlich oder haftbar für Produkte, die an Orten installiert werden, an denen aggressive Substanzen wie Salz oder Salzwasser oder andere korrosive Mittel die Sicherheit und/oder Leistung des/der Produkts (e) beeinträchtigen könnten.
  12. Roofit Solar Energy ist nicht verantwortlich oder haftbar für Produkte, die mit Säure- oder alkalihaltigen Reinigungsmitteln behandelt wurden. 

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen ihre volle Wirksamkeit. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine dem Ziel und Zweck dieser Gewährleistungsbedingungen entsprechende wirksame Bestimmung so ersetzen, dass die neue Bestimmung von der unwirksamen Bestimmung so wenig wie möglich abweicht.

Für diese Garantiebedingungen gilt estnisches Recht. Alle Streitigkeiten sind ausschließlich der/den zuständigen estnischen Institution(en) vorzulegen.