Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kaufvertrag (im Folgenden „die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) bilden einen integrierenden Bestandteil der Angebote bezüglich der von Roofit Solar Energy OÜ (der „Verkäufer“) zu verkaufenden Waren an alle Personen (im Folgenden „der Käufer“) “) vom Käufer akzeptiert (im Folgenden „der Vertrag“).

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, wenn der Verkäufer und der Käufer (im Folgenden „die Parteien“) im Vertrag oder seinen Anhängen nichts anderes vereinbart haben.
1.2. Je nach Kontext können die Definitionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Singular auch Plural bedeuten und umgekehrt.
1.3. Die Überschriften in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden nur zur besseren Lesbarkeit eingefügt und haben keinen Einfluss auf die Auslegung des Inhalts einer der Bestimmungen.
1.4. Jede Klausel des Vertrages und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird mit den übrigen Bestimmungen des Vertrags und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß dem Sinn und Zweck des Vertrages ausgelegt. Die Ungültigkeit einer der Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit des Vertrages im Übrigen.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Vertrag, seine Anhänge und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen die Ware und die damit verbundenen Rechte und Rechte und Pflichten (im Folgenden
„Vertragsgegenstand“), die Eigenschaften des Vertragsgegenstandes, seine Qualität, Menge, Abmessungen, Kosten, Zahlungs- und Transportbedingungen. Der Verkäufer verkauft und der Käufer kauft die vom Verkäufer angebotenen Waren in Übereinstimmung mit dem vom Verkäufer angebotenen Sortiment und zu den im Vertrag vorgesehenen Bedingungen (im Folgenden „Waren“).
2.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen Verkäufer und Käufer geschlossenen Kaufvertrages.

3. Verkauf und Lieferung von Waren an den Käufer

3.1. Der Verkauf der Waren kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen, d. h. entweder:
3.1.1. aufgrund der Bestellung des Käufers, die der Verkäufer angenommen und zur Ausführung übernommen hat; oder
3.1.2. zu den Bedingungen, die in der an den Käufer übermittelten, Bestellung des Verkäufers (im Folgenden „das Angebot“) festgelegt sind, wenn der Käufer das Angebot ohne Änderung in einer schriftlich reproduzierbaren Form angenommen hat. Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Käufer damit einverstanden, die Ware zu den im Angebot vorgesehenen Bedingungen zu kaufen und bestätigt diese Absicht durch den Vertrag.
3.2. Sofern im Angebot nichts anderes vorgesehen ist, bleibt das Angebot dreißig (30) Tage ab dem Tag seiner Erstellung gültig. Hat der Verkäufer bis zu dieser Frist keine Annahme des Angebots vom Käufer in einer schriftlich reproduzierbaren Form erhalten, erlischt das Angebot und es erwachsen weder dem Verkäufer noch dem Käufer Rechte oder Pflichten daraus.
3.3. Die Abgabe des Angebots an den Käufer führt nicht automatisch zu einer Verpflichtung des Verkäufers, den Vertrag zu erfüllen (einschließlich einer Verpflichtung, die Waren zu liefern oder dem Käufer zur Verfügung zu stellen). Der Vertrag gilt mit der Annahme des Angebots durch den Käufer als geschlossen und die im Angebot genannten Lieferfristen beginnen erst mit dem Eingang der schriftlichen Bestätigung des Käufers beim Verkäufer.
3.4. Wenn der Käufer eine Vorauszahlung für die Waren leisten muss, beginnt der Verkäufer mit der Erfüllung des Vertrages ab dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer die Vorauszahlung vollständig erhalten hat. Der Verkäufer ist auch berechtigt, die Vertragserfüllung zu verweigern, wenn der Vertrag (einschließlich des Angebots) die Verpflichtung des Käufers zur Stellung einer Sicherheit (zB einer Bankbürgschaft) vorsieht, der Käufer jedoch mit der Erfüllung dieser Verpflichtung oder der Sicherheit in Verzug gerät ungültig geworden ist und der Käufer sie nicht durch eine geeignete Sicherheit ersetzt hat.
3.5. Die auf der Grundlage des Angebots verkauften Waren werden dem Käufer gemäß der im Vertrag vereinbarten Weise unter der Bedingung zur Verfügung gestellt, dass der Käufer alle seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Waren, die sich aus dem Vertrag ergeben, zuvor erfüllt hat.
3.6. Die Lieferfrist der Waren ist für den Verkäufer gültig und bindend, sofern die Bereitstellung der im Angebot angegebenen Waren nicht durch die in den Ziffern 9.8 bis
9.10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Umstände verhindert wird, einschließlich aufgrund einer Handlung oder Unterlassung von Dritten wie Behörden und Amtsträgern oder aufgrund einer Verzögerung bei der Durchführung von Handlungen, die deren Pflichten ausmachen. Im letzteren Fall verlängert sich die Lieferfrist der Waren um die Anzahl der Tage, in denen es dem Verkäufer aufgrund der in den Ziffern 9.8 bis 9.10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Umstände nicht möglich ist, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nachzukommen.
3.7. Die Gefahr einer versehentlichen Zerstörung und der zufälligen Beschädigung der Ware während der Übergabe des Eigentums der Ware gemäß Ziffer 3.9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, geht vom Verkäufer auf den Käufer über.
3.8. Bei der Lieferung der Waren muss der/ein Vertreter des Käufers einen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden und vom Verkäufer oder dem Vertreter des Verkäufers akzeptierten Ausweis vorlegen. Wenn der Ausweis nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und der Verkäufer oder der Vertreter des Verkäufers ihn nicht akzeptiert oder wenn kein Ausweis vorhanden ist oder die Vorlage verweigert wird, sowie wenn die Person, die als Vertreter des Käufers handelt, beim Verkauf der Ware auf der Grundlage des Vertrages nicht der im Vertrag angegebene Vertreter des Käufers ist, hat der Verkäufer das Recht, die Lieferung der Ware an eine solche Person zu verweigern.
3.9. Der Käufer bestätigt die Übergabe des Eigentums an der Ware an ihn mit der Unterschrift seines Vertreters und mit dem deutlich lesbaren Vor- und Nachnamen des Vertreters, je nach Wunsch des Verkäufers oder des Vertreters des Verkäufers, entweder auf dem Frachtbrief oder der Rechnung. Der Käufer bestätigt durch die Übergabe des Eigentums an der Ware an den Käufer durch den Verkäufer oder einen Vertreter des Verkäufers, dass sie die Qualität und Quantität der Ware zuvor gründlich geprüft haben und die Vertragsbedingungen einhalten.
3.10. Wenn beim Verkauf der Ware der Käufer auf Grundlage des Vertrages den Besitz der Ware nicht ganz oder teilweise an den im Vertrag angegebenen Fälligkeitstagen und an dem im Vertrag angegebenen Ort übernimmt, gilt der Käufer als mit dem Wareneingang in Verzug geraten. Der Eintritt einer verspäteten Annahme der Ware beim Käufer entbindet den Käufer nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung des Verkaufspreises während der im Vertrag vereinbarten Frist. Kommt der Käufer mit dem Empfang der Ware in Verzug, hat der Verkäufer das Recht, von der Erfüllung des Vertrages zurückzutreten oder vom Käufer den Ersatz der zusätzlichen Aufwendungen und/oder Schäden zu verlangen, die durch den verspäteten Empfang der Ware entstanden sind.

4. Übereinstimmung der Ware mit den Geschäftsbedingungen

4.1. Der Verkäufer bestätigt, dass die Qualität der Waren den Anforderungen und Bedingungen der Gesetzgebung der Republik Estland entspricht. Der Verkäufer braucht und muss nicht wissen, für welchen besonderen und/oder bestimmten Zweck der Käufer die Waren verwenden möchte. Vor Abgabe einer Bestellung (Ziffer 3.1.1) und/oder Annahme des Angebots (Ziffer 3.1.2) verpflichtet sich der Käufer, sich zu vergewissern, dass die vom Verkäufer angebotenen Waren für den vom Käufer gewünschten Zweck bestimmt und geeignet sind. Der Verkäufer haftet nicht für das Vorliegen besonderer Eigenschaften (darunter z. B. das Vorliegen einer bestimmten Zertifikation, Bescheinigung, Konformitätserklärung einer bestimmten Person) und/oder Kriterien (einschließlich, die sich beispielsweise aus der Entwurfsdokumentation eines bestimmten Bauvorhabens, der Vergabedokumentation usw. ergeben) der Waren, wie vom Käufer angefordert. Bei Vertragsabschluss erkennt der Käufer an, dass die Leistungsindikatoren, die Lebensdauer und viele andere Parameter der Waren von unterschiedlichen Umständen abhängen, einschl. die Wetterbedingungen, Temperatur, Feuchtigkeit und die Qualität des Zubehörs in Bezug auf die Waren, die alle das Aussehen und die Leistung (einschließlich der Effizienz) der Waren beeinflussen können.
4.2. Nach Erhalt der Ware muss der Käufer die Ware untersuchen / untersuchen lassen und die Übereinstimmung der Ware (einschließlich der Dokumentation zur Ware) mit den Vertragsbedingungen überprüfen. Stellt der Käufer bei der Übergabe des Besitzes der Ware eine Nichtübereinstimmung der Ware mit den Vertragsbedingungen (vor allem Mengen- und Sortimentsabweichungen sowie äußere Schäden) fest, ist die Nichtübereinstimmung zu beschreiben auf dem Frachtbrief oder der Rechnung, die an den Verkäufer zurückzusenden sind, so detailliert wie möglich anzugeben. Wenn die Nichtübereinstimmung der Waren mit den Vertragsbedingungen auf dem Frachtbrief oder der Rechnung, die der Käufer an den Verkäufer zurücksendet, nicht oder nicht ausreichend detailliert beschrieben ist, was bedeutet, dass die Nichtübereinstimmung nicht festgestellt werden kann mit den Vertragsbedingungen zum Zeitpunkt der Übergabe des Besitzes der Ware, wird davon ausgegangen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe des Besitzes den Vertragsbedingungen entspricht.
4.3. Der Käufer muss den Verkäufer innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer von der Nichtkonformität erfahren musste, schriftlich über alle anderen Nichtübereinstimmungen (versteckte Mängel) der Waren mit den Vertragsbedingungen informieren. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Reklamationen zu berücksichtigen, die nach Ablauf der vorgenannten Frist eingereicht wurden oder die keine hinreichend genaue Beschreibung der Nichtkonformität der Ware mit den Vertragsbedingungen enthalten.
4.4 Die mit den Waren verbundenen geistigen Eigentumsrechte gehören dem Verkäufer.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Der Verkäufer verkauft die Waren an den Käufer gemäß der Preisliste des Verkäufers, die kundenbezogenen Rabatten unterliegen kann. Beim Verkauf der Waren auf Grundlage des Angebots gelten die im Angebot angegebenen Preise.
5.2. Der Käufer zahlt dem Verkäufer die Ware gemäß den im Vertrag vereinbarten Bedingungen.
5.3. Der Käufer verpflichtet sich, die Waren während der im Vertrag vereinbarten Fristen zu bezahlen. Die Zahlung einer Rechnung erfolgt entweder in bar, per Bankkarte (sofern die technischen Systeme des Verkäufers dies zulassen) oder durch bargeldlose Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto des Verkäufers. Eine Rechnung gilt als vom Käufer bezahlt ab dem Zeitpunkt, an dem der auf der Rechnung angegebene Geldbetrag an der Kasse des Verkäufers vollständig beglichen ist oder bei bargeldloser Zahlung ab dem Zeitpunkt, an dem der Betrag von Das auf der Rechnung angegebene Geld wurde, dem Bankkonto des Verkäufers vollständig gutgeschrieben.
5.4. Zu den auf dem Zahlungsauftrag anzugebenden Informationen gehören der Firmenname/-Name des Käufers, die Nummer der zu zahlenden Rechnung sowie die Vertragsnummer und die Referenznummer des Käufers, falls vorhanden. Zahlt der Käufer die Ware in mehreren Raten an den Verkäufer oder leistet er Zahlungen auf der Grundlage verschiedener Rechnungen, gelten die vom Käufer erhaltenen Beträge als Deckung für die Verpflichtungen des Käufers gemäß der chronologischen Fälligkeitsreihenfolge, unabhängig von den Zahlungsdetails (dh. die Beträge, die zuerst als bezahlt gelten, sind die zeitlich am frühesten entstandene Hauptschuld des Käufers und die damit verbundenen Verzugszinsen, gefolgt von der zeitlich nächst entstandenen Hauptschuld und die damit verbundenen Verzugszinsen usw.).
5.5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer ab dem Tag der Fälligkeit bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung Verzugszinsen in Höhe von null Komma eins fünf (0,15) Prozent pro Tag zu verlangen. Wenn der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung länger als dreißig (30) Tage in Verzug ist, ist der Verkäufer berechtigt, seine Forderungen gegen den Käufer an ein vom Verkäufer gewähltes Inkassounternehmen abzutreten. Der Käufer verpflichtet sich in diesem Fall auch, alle mit der Forderungsabtretung unmittelbar oder mittelbar verbundenen Aufwendungen zu tragen. Der Käufer darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht an Dritte abtreten.
5.6. Überschreitet der Käufer die Zahlungsfrist, hat der Verkäufer das Recht, die Warenausgabe an den Käufer bis zur Zahlung der überfälligen Rechnung und der entsprechenden Verzugszinsrechnung auszusetzen. Wenn der Käufer die Zahlungsfrist während der Vertragslaufzeit zweimal oder öfter überschritten hat, hat der Verkäufer das Recht, die im Vertrag vorgesehene Zahlungsfrist und/oder das Kreditlimit einseitig zu ändern oder den Vertrag einseitig ohne vorherige Ankündigung zu kündigen und abschließen.
Wenn der Käufer die Ware in mehreren Raten bezahlt oder Zahlungen auf der Grundlage verschiedener Rechnungen leistet und nicht den gesamten im Vertrag angegebenen Kaufpreis bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt, werden die vom Käufer zuvor für die Ware bezahlten Raten vorbehaltlich nicht rückerstattet.
5.7. Ein Käufer, der ein Unternehmen ist, hat kein Recht, die Zahlung einer Rechnung ganz oder teilweise zu verweigern, wenn die Ware einer Nichtkonformität der Geschäftsbedingungen entspricht. Liegt eine Nichtkonformität bei der Gefahr einer versehentlichen Zerstörung und der zufälligen Beschädigung beim Übergang der Ware auf den Käufer vor, vereinbaren Verkäufer und Käufer gesonderten Ersatz für diese Ware.
5.8. Das Eigentumsrecht an der Ware geht vom Verkäufer auf den Käufer über, nachdem der gesamte Verkaufspreis bezahlt und der Besitz der Ware auf den Käufer übergegangen ist. Die Ware gehört dem Verkäufer, bis der Verkaufspreis vollständig bezahlt ist und der Besitz der Ware auf den Käufer übergegangen ist.

6. Vertragsänderung

6.1. Der Vertrag kann einvernehmlich zwischen den Parteien geändert werden, und Änderungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie schriftlich ausgeführt und von beiden Parteien unterzeichnet werden, außer in den im Vertrag vorgesehenen Fällen und wenn die Änderung der Vertragsbedingungen sich aus den in der Republik Estland geltenden Rechtsvorschriften ergibt. Eine Partei prüft den Vorschlag der anderen Partei zur Vertragsänderung und übermittelt ihre schriftliche Antwort innerhalb von vierzehn
(14) Tagen ab dem Tag, dem Tag folgend, an dem der Änderungsvorschlag eingegangen ist. Geht innerhalb der vorgenannten Frist kein schriftlicher Widerspruch des Käufers gegen einen vom Verkäufer vorgelegten Änderungsvorschlag ein, gilt die Änderung als wirksam.
6.2. Der Verkäufer hat das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, indem er mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten der Änderungen auf der Website www.roofit.solar oder auf eine andere vom Verkäufer bestimmte Weise über die Änderung informiert. Neben der Benachrichtigung werden der neue Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Datum ihres Inkrafttretens auf der vorgenannten Website veröffentlicht. Bei Ablehnung der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Käufer das Recht, den Vertrag gemäß dem in Ziffer 7.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Verfahren zu kündigen und alle seine Verpflichtungen aus dem Vertrag gegenüber dem Verkäufer zu erfüllen.

7. Vertragsdauer

7.1. Der Vertrag tritt mit der Annahme des Angebots durch den Käufer in Kraft.
7.2. Die Parteien haben das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen, indem sie dies der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich mitteilen. Kündigt der Käufer den Vertrag vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises für die Ware, hat der Verkäufer das Recht, 10 % der Warenkosten als Vertragsstrafe einzubehalten. Der Verkäufer kann den Vertrag außerordentlich und fristlos mit einer schriftlichen Mitteilung jederzeit kündigen, wenn (i) der Käufer seinen Betrieb einstellt oder die Drohung des Käufers auftaucht, seinen Betrieb einzustellen; (ii) gegen den Käufer ein Insolvenzverfahren oder ein Vollstreckungsverfahren gegen Vermögenswerte des Käufers eingeleitet wird; oder die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des Verkäufers aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht mehr möglich ist.
7.3. Bei Beendigung des Vertrages durch eine Partei muss der Käufer alle dem Verkäufer fälligen Zahlungen spätestens am letzten Tag der Vertragslaufzeit leisten. Kommt der Käufer der vorgenannten Verpflichtung nicht nach, kann der Verkäufer die Forderung gegen den Käufer ohne Einhaltung der in Ziffer 5.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Frist an ein Inkassounternehmen abtreten.
7.4. Sofern in den Besonderen Vertragsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, werden alle vom Käufer an den VERKÄUFER zu zahlenden Zahlungen am letzten Tag der Vertragslaufzeit fällig, auch unabhängig von ihrer möglichen anfänglich späteren Zahlungsfrist.
7.5. Das Ablaufen des Vertrages beendet nicht die Rechte oder Pflichten, die zwischen den Parteien, die vor dem Ende des Vertrages entstanden sind.

8. Beilegung von Streitigkeiten

8.1. Die Parteien bemühen sich, alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der Erfüllung des Vertrages ergeben, durch Verhandlungen zwischen den Parteien beizulegen.
8.2. Wird keine Einigung erzielt, wird die Streitigkeit vor dem Bezirksgericht Harju gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Republik Estland beigelegt.

9. Haftung

9.1. Die Parteien erfüllen ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag ordnungsgemäß, angemessen, in gutem Glauben, mit Vernunft und mit der gebotenen Sorgfalt.
9.2. Die Parteien haften nur für eine rechtswidrige Verletzung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Pflichten.
9.3. In keinem Fall unterliegt ein indirekter Schaden (einschließlich entgangener Gewinne, Zeit einer Partei oder eines Kunden einer Partei usw.) oder nicht eigentumsrechtlicher Schaden, der einer Partei oder einem Kunden einer Partei oder einer anderen mit einer Partei verbundenen Person entsteht, Schadensersatz bei Vertragsbruch.
9.4. Soweit die Haftung des Verkäufers im Vertrag oder einer sonstigen Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht weitergehend beschränkt ist oder die Haftungsbeschränkung nach dem Gesetz nichtig ist, haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer für etwaige Ansprüche wie folgt: in jedem Fall beschränkt auf den Verkaufspreis der Waren, die an den Käufer verkauft wurden, nicht den Vertragsbedingungen entsprechen und/oder dem Käufer durch Verschulden des Verkäufers nicht geliefert wurden.
9.5. Der Käufer verpflichtet sich, alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um Schäden bei ihm, dem Verkäufer oder Dritten zu vermeiden und/oder zu minimieren.
9.6. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die vom Käufer oder einem Dritten durch eine solche Verwendung der Ware verursacht werden, die nicht dem Verwendungszweck der Ware entspricht (einschließlich durch unsachgemäße Wartung und/oder Installation, die die Installation nicht berücksichtigt). Handbuch). Der Verkäufer haftet auch nicht für Schäden, die beim Transport oder Umschlag der Waren entstanden sind.
9.7. Die Haftung des Verkäufers für die Nichtkonformität der Waren umfasst nur die Reparatur oder den Ersatz der mangelhaften Waren. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden oder Aufwendungen im Zusammenhang mit der Reparatur oder dem Ersatz der mangelhaften Ware, einschließlich für Schäden, die Dritten entstanden/zugefügt wurden. Der Verkäufer haftet auch nicht für die Kosten der zusätzlichen Arbeiten, die indirekt mit der Reparatur oder dem Ersatz der mangelhaften Ware verbunden sind, einschließlich beispielsweise Arbeitskosten, Kosten für Bau, Aushub, Heben usw., Zubehörgeräte, Transportkosten und Nacharbeiten, die nicht unmittelbar die Reparatur und/oder den Austausch mangelhafter Ware darstellen.
9.8. Die Nichterfüllung oder ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag ist entschuldbar, wenn eine Partei die Verpflichtung aufgrund von Umständen höherer Gewalt verletzt hat. Höhere Gewalt bezeichnet einen Umstand (inkl. Streik, Feuer, Überschwemmung, Krieg, Epidemie, Entstehung einer Notsituation, wesentliche Änderung der Wechselkurse, Aktivitäten der Behörden, außerordentliche Aktivitäten der Regierung der Republik Estland und/oder des Parlaments ), die außerhalb des Einflussbereichs einer Partei liegen und von der Partei nach dem Grundsatz der Zumutbarkeit nicht erwartet werden konnte, dass sie einen solchen Umstand beim Abschluss des Vertrages berücksichtigt, ihn vermeidet oder das Hindernis oder eine Folge davon überwindet.
9.9. Eine Partei, deren Aktivitäten zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag durch Umstände höherer Gewalt behindert werden, hat die andere Partei spätestens innerhalb von zwei (2) Tagen nach Eintritt der jeweiligen Umstände schriftlich zu benachrichtigen.
9.10. Eine Vertragsverletzung ist nur für den Zeitraum entschuldbar, in dem höhere Gewalt die Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten behindert hat. Wenn die Auswirkungen höherer Gewalt länger als neunzig (90) Tage andauern, endet der Vertrag, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

10. Garantie

10.1. Alle Waren unterliegen den vom Verkäufer bereitgestellten Garantiebedingungen, die auf der Website www.roofit.solar zugänglich sind, jedoch unter der Bedingung, dass die Waren gemäß der Installation und Sicherheit ordnungsgemäß des Installationshandbuches installiert, betrieben und/oder gewartet wurden oder falls kein solches Handbuch vorhanden ist, gemäß den vom Hersteller dieser Waren festgelegten Bedingungen. Das Installations- und Sicherheitshandbuch der Waren finden Sie auf der Website des Verkäufers www.roofit.solar.
10.2. Die Garantie gilt und die sich daraus ergebenden Rechte können nur in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Republik Estland geltend gemacht werden und treten ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware an den Käufer in Kraft, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
10.3. Die anfängliche Garantiefrist wird in Bezug auf die Waren oder den Teil der Waren, der/die im Rahmen der Garantie repariert und/oder ersetzt wurde, fortgesetzt.
10.4. Die Garantie gilt nur, wenn:
10.4.1. die Ware regelmäßig gemäß dem Installations- und Sicherheitshandbuch des Verkäufers gewartet und in einer für den Verkäufer nachprüfbaren Weise dokumentiert wurde;
10.4.2. die Waren bestimmungsgemäß und umsichtig verwendet wurden;
10.4.3. der Schaden an der Ware nicht durch äußere Einwirkungen oder Dritte verursacht wurde (zB. Stoß, Druck, Erschütterung, Verschiebung/Absenkung von Tragkonstruktionen oder Boden, Verformung, Vibration, ungewöhnliche Witterungsbedingungen, einschließlich übermäßiger Feuchtigkeit usw.) oder ein durch höhere Gewalt verursachtes Ereignis;
10.4.4. die Beseitigung von Mängeln der Ware/Reparatur der Ware wurde in Übereinstimmung mit den Anleitungen des Verkäufers betriebsbereit gemacht, um eine Erhöhung des Mangels und des Schadensumfangs zu vermeiden
10.5. Die Garantie gilt unter anderem in folgenden Fällen nicht:
10.5.1. die Ware nach der Lieferung an den Käufer aufgrund mechanischer Schäden während des Transports, der Installation oder des Gebrauchs verdorben oder zerbrochen ist;
10.5.2. der Käufer oder ein Dritter das Installations- und Sicherheitshandbuch der Waren nicht befolgt hat;
10.5.3. die Waren nach der Lieferung an den Käufer in irgendeiner Weise bearbeitet, verändert oder beschädigt wurden;
10.5.4. der Käufer hat den Verkäufer über den Mangel/die Mängel der Ware verspätet informiert;
10.5.5. sich die Eigenschaften oder das Aussehen der Waren aufgrund ungewöhnlicher Wetterbedingungen oder anderer außergewöhnlicher Umstände geändert haben;
10.5.6. die an der Ware erkennbaren Mängel aus normaler Abnutzung resultieren .

11. Schlussbestimmungen

11.1. Bei Vertragsabschluss übermittelt der Käufer dem Verkäufer eine Liste der autorisierten Personen, die in die Datensysteme des Verkäufers eingetragen sind und das Recht haben, den Käufer bei der Kommunikation mit dem Verkäufer bei der Übermittlung von Informationen zum Erhalt eines Angebots des Vertrags zu vertreten, und/oder Erhalt der Ware sowie bei Reklamationen aufgrund der Nichtübereinstimmung der Ware mit den Vertragsbedingungen und in allen anderen Fällen, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben. Nach Ablauf der Vertretungsberechtigung der in der Liste der Bevollmächtigten eingetragenen Person verpflichtet sich der Käufer, dies dem Verkäufer unverzüglich unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist für die Anpassung der Datensysteme des Verkäufers schriftlich mitzuteilen. Die vom Käufer bevollmächtigten Personen werden gemäß dem in Ziffer 6.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Verfahren geändert/ergänzt.
11.2. Die Parteien haben vereinbart, dass alle Mitteilungen aneinander schriftlich erfolgen, mit Ausnahme von Informationsmitteilungen oder Mitteilungen, die in Übereinstimmung mit dem Vertrag in anderer Form eingereicht werden können. Bei Versendung einer Mitteilung über eine Poststelle gilt sie spätestens nach Ablauf von drei
(3) Tagen ab der Aufgabe als zugestellt, es sei denn, auf der Zustellung der Postsendung ist ein früheres Datum angegeben. Mitteilungen werden an die im Vertrag genannten Adressen der Parteien versandt. Informative Mitteilungen, die gegenüber der anderen Partei keine Rechtsfolgen nach sich ziehen, können telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Vertragspartei, deren Angaben sich im Vertrag geändert haben, verpflichtet sich, dies der anderen Vertragspartei unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
11.3. Zusätzlich zu der in den Ziffern 11.1 und 11.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Mitteilungspflicht des Käufers ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer auch alle anderen Daten und Umstände, die sich gegenüber dem Vertrag oder den Dokumenten geändert haben, unverzüglich mitzuteilen die dem Verkäufer vorgelegt werden und die die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen behindern können (einschließlich z. B. Fusions-, Spaltungs-, Konkurs-, Vollstreckungs- oder Liquidationsverfahren des Käufers). Auf entsprechende Aufforderung des Verkäufers hat der Käufer auch Unterlagen vorzulegen, die eine solche Änderung bescheinigen.
11.4. Der Vertrag, mit Ausnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und Informationen, die bei der Erfüllung des Vertrages von einer Partei an die andere Partei übermittelt werden, sind vertraulich und die Parteien verpflichten sich, diese ohne die Zustimmung der anderen Parteien nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei, außer in den Fällen, die in den Rechtsvorschriften der Republik Estland vorgesehen sind. Die Weitergabe von Informationen an ein Unternehmen, das der gleichen Eine Gruppe als Partei auch gegenüber dem Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Kredit- und Finanzinstitut der Partei gilt nicht als Verletzung der Geheimhaltungspflicht, sofern sie auch die Geheimhaltungspflicht erfüllen. Auch die Weitergabe von Informationen an ein Inkassounternehmen gilt nicht als Verletzung der Geheimhaltungspflicht, wenn sich ein solches Recht einer Partei aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt.
Auch die Weitergabe von Informationen an ein Inkassounternehmen gilt nicht als Verletzung der Geheimhaltungspflicht, wenn sich ein solches Recht einer Partei aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt.
11.5. Der Käufer ist eine unabhängige Vertragspartei, die die Waren vom Verkäufer im eigenen Namen kauft. Wenn der Käufer die Waren an einen Dritten weiterverkauft, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Käufers. Daher ist es dem Verkäufer untersagt, sich als Bevollmächtigter oder Vertreter des Verkäufers auszugeben, und der Käufer darf keine Geschäfte im Namen und auf Rechnung des Verkäufers abschließen. Das Rechtsverhältnis aus dem Vertrag ist ein Rechtsverhältnis zwischen unabhängigen Parteien.
11.6. Die Parteien haben vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer zustimmt, für seine Marketingzwecke die Websites des Käufers zu präsentieren, auf denen der Verkäufer seine Produkte verkauft hat
11.7 Die Parteien haben vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer zustimmt, dass der Verkäufer auf die elektrische Ausrüstung des Käufers (inkl. Wechselrichter) sowie auf Stromerzeugungs- und Verbrauchsdaten zugreifen darf, damit der Verkäufer diese fortlaufend überwachen kann.
11.8 Der Vertrag enthält alle Bestimmungen und ersetzt alle früheren schriftlichen und mündlichen Verhandlungen zwischen den Parteien bezüglich des Vertrags. Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Vertragsbestimmung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit anderer Vertragsbestimmungen.
11.9. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 7. August 2020 in Kraft.